Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
- Osirus
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Wie gesagt, wenn du kein COC von deinem Auto mit den Felgen hast, musst du sie Eintragen lassen.
Welche Einpresstiefe haben die Felgen?
Welche Einpresstiefe haben die Felgen?
- DennisWe
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Hi Osirus, ET ist mir jetzt so aus dem Kopf nicht bekannt.
Da die COC-Bescheinigung ja ein relativ allgemeines also kein individuelles Dokument ist,
müsste man diese doch ganz leicht irgendwo besorgt oder sogar gedownloadet bekommen?
Ich weiß, dem ist anscheinend nicht so, ich frage mich wieso und ebenfalls weshalb diese so teuer ist.
Ist ja eigentlich verständlich das bei einem Fahrzeug welches gute 19 Jahre alt ist die COC-Bescheinigung nicht mehr vorhanden ist.
Bei meinen 4 vorherigen Fahrzeugen hatte ich ebenfalls noch nie eine COC-Bescheinigung gehabt und wie gesagt auch nie davon gehört.
- DennisWe
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Opel Joker hat geschrieben: ↑Fr 14. Feb 2020, 17:44 Das stimmt so einfach nicht und zeugt nicht gerade von Fachwissen bei dem Herrn! Nur weil die Felgen A von Opel sind (demnach kann ich ja Vectra OPC Felgen auf meinem G fahren und das wäre legal...) oder B von einem späteren Baujahr darf ich die noch lange nicht legal und ohne Eintragung fahren. Für solche Fälle gibt es den Umrüstkatalog von Opel in dem genau solche Dinge aufgeführt sind, mit der FIN kannst du ganz einfach nachschauen ob legal oder nicht. Wenn nicht musst du die Dinger eintragen (Gutachten ist im Umrüstkatalog enthalten) UND dann auch die Federn eintragen...
Hmm, okey. Da muss man erstmal als Laie durchblicken... Nervt unheimlich, diese ganze Auflagen und all das.. Ich mache mich jetzt mal auf die suche nach diesem Umrüstkatalog und schaue mal nach anhand der FIN. Hast jedenfalls recht mit deinem Beispiel anhand der Vectra OPC Felgen auf dem Astra G.
- DennisWe
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Habe den ersten Beitrag von dir gerade mal gelesen, jetzt spielt es zwar keine Rolle mehr,Opel Joker hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 07:54 Zumal mit dem Fächer ja auch der Vorkat entfernt wurde...
- zu den dunklen Rückleuchten sind sicherlich auch die Reflektoren verbaut, oder?
andeuten wollte ich allerdings das bei mir nie so ein Vorkat vorhanden war, also serienmäßig nie verbaut war. Es besteht der Krümmer, darauf das Hosenrohr bzw. Der Kat.
-Zu den Rückleuchten gehören "eigentlich" solche Klebereflektoren, habe ich aber aus optischen Gründen und ich denke das ist verständlich nie auf den Lack geklebt, bei Kontrollen wurde jeweils 2 mal nach den Rückleuchten geschaut:
>Bei erster Kontrolle wurde gesagt, E-Prüfzeichen auf den Rückleuchten vorhanden = Alles i.O.
>Zweite Kontrolle = Rückleuchten sind nicht lasiert sondern vom Hersteller so dunkel gebaut worden = Alles i.O.
Denke das ist so eine Sache die nun wirklich nicht wichtig ist.. Da ist der Abgasstrang und die Breifung/Felgen schon ein anderes Thema.
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Habe den ersten Beitrag von dir gerade mal gelesen, jetzt spielt es zwar keine Rolle mehr,Opel Joker hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 07:54 Zumal mit dem Fächer ja auch der Vorkat entfernt wurde...
- zu den dunklen Rückleuchten sind sicherlich auch die Reflektoren verbaut, oder?
andeuten wollte ich allerdings das bei mir nie so ein Vorkat vorhanden war, also serienmäßig nie verbaut war. Es besteht der Krümmer, darauf das Hosenrohr bzw. Der Kat. (Ist bei meinem G-Cab ebenso der Fall > Coupe MJ 2001/2002 > Cabrio MJ 2004 / 2005)
-Zu den Rückleuchten gehören "eigentlich" solche Klebereflektoren, habe ich aber aus optischen Gründen und ich denke das ist verständlich nie auf den Lack geklebt, bei Kontrollen wurde jeweils 2 mal nach den Rückleuchten geschaut:
>Bei erster Kontrolle wurde gesagt, E-Prüfzeichen auf den Rückleuchten vorhanden = Alles i.O. Später Zuhause stelle ich mal ein Bild rein.
>Zweite Kontrolle = Rückleuchten sind nicht lasiert sondern vom Hersteller so dunkel gebaut worden = Alles i.O.
Denke das ist so eine Sache die nun wirklich nicht wichtig ist.. Da ist der Abgasstrang und die Bereifung/Felgen schon ein anderes Thema.
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Ich verstehe ehrlich nicht wo das Problem liegt mal in den Umrüstkatalog von Opel zu gucken und die dort enthaltenen Punkte mit dem eigenen Fahrzeug abzugleichen...
Aber hier mal zusammengefasst ein paar Infos:
- Cabrio bis Modelljahr 2002 und bis FIN W0L0TGF672B008524: keine serienmäßigen 17 Zoll Felgen ab Werk verbaut UND nicht über den Umrüstkatalog eintragbar! Punkt und Fakt!
- Cabrio ab Modelljahr 2003 und ab FIN W0L0TGF672B008525: serienmässige 17 Zoll Felgen MIT Auflagen möglich. Die Auflagen beinhalten die Umrüstung der Lenkanlage in Form einer anderen Spurstangen (24423266 / 09196409; erkennbar an zwei Rillen in der Mitte der Spurstange).
Hat also deine Spurstange KEINE zwei Rillen ist eh Sense mit den serienmäßigen 17 und 18 Zoll Felgen!
Kommen wir zu den 18 Zoll Felgen.
Hierfür liegt ein Gutachten von Opel vor in welchem steht:
Die Umrüstung auf die hier beschriebene Rad-/Reifen-Kombination ist für Fahrzeuge ab folgender FIN möglich: W0L0TGF672B009265 (Cabrio).
Dazu sind Umbauten zu machen: Hinterachspuffer (mit weißem Kunststoffring), andere Innenkotflügel, Lenkstange (wie oben beschrieben).
Fazit:
- mit Googlen, Lesen und am Fahrzeug nachschauen hätte man sich das alles in wenigen Minuten selbst erarbeiten können!
- ist dein Cabrio mit den Umbauten ausgestattet ist es sehr wahrscheinlich, dass die 18er legal gefahren werden können
- ist die FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) deines Cabrio VOR den oben genannten sind die Felgen nicht legal fahrbar
Google Suchbegriff (falls die Frage kommt): Opel Umrüstkatalog 2009 (PDF vom Tuev Hessen), Seite 48/49 bzw. ab 446
Aber hier mal zusammengefasst ein paar Infos:
- Cabrio bis Modelljahr 2002 und bis FIN W0L0TGF672B008524: keine serienmäßigen 17 Zoll Felgen ab Werk verbaut UND nicht über den Umrüstkatalog eintragbar! Punkt und Fakt!
- Cabrio ab Modelljahr 2003 und ab FIN W0L0TGF672B008525: serienmässige 17 Zoll Felgen MIT Auflagen möglich. Die Auflagen beinhalten die Umrüstung der Lenkanlage in Form einer anderen Spurstangen (24423266 / 09196409; erkennbar an zwei Rillen in der Mitte der Spurstange).
Hat also deine Spurstange KEINE zwei Rillen ist eh Sense mit den serienmäßigen 17 und 18 Zoll Felgen!
Kommen wir zu den 18 Zoll Felgen.
Hierfür liegt ein Gutachten von Opel vor in welchem steht:
Die Umrüstung auf die hier beschriebene Rad-/Reifen-Kombination ist für Fahrzeuge ab folgender FIN möglich: W0L0TGF672B009265 (Cabrio).
Dazu sind Umbauten zu machen: Hinterachspuffer (mit weißem Kunststoffring), andere Innenkotflügel, Lenkstange (wie oben beschrieben).
Fazit:
- mit Googlen, Lesen und am Fahrzeug nachschauen hätte man sich das alles in wenigen Minuten selbst erarbeiten können!
- ist dein Cabrio mit den Umbauten ausgestattet ist es sehr wahrscheinlich, dass die 18er legal gefahren werden können
- ist die FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) deines Cabrio VOR den oben genannten sind die Felgen nicht legal fahrbar
Google Suchbegriff (falls die Frage kommt): Opel Umrüstkatalog 2009 (PDF vom Tuev Hessen), Seite 48/49 bzw. ab 446
- Osirus
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Steht in den Felgen.
Ist es nicht, es steht die Fahrgestellnummer drin. Ist fast genau so wichtig, wie die Zulassungsbescheinigung 1, wird dort oft angetackert.Da die COC-Bescheinigung ja ein relativ allgemeines also kein individuelles Dokument ist,
Gehört wie gesagt zu den Fahrzeugpapieren, ist bei meinem Edition 2 der einzige Nachweis, dass die 18"er bei mir ab Werk drauf waren. Als größte Größe ist nämlich auch nur 17" in den Zulassungsbescheinigungen.Ist ja eigentlich verständlich das bei einem Fahrzeug welches gute 19 Jahre alt ist die COC-Bescheinigung nicht mehr vorhanden ist.
Bei meinem Insignia das gleiche mit den 19" und 20", ohne COC kein Nachweis der Zulässigkeit der werkseitig verbauten 20"er.
Bei Fahrzeugen vor EZ 1996 gab es noch kein COC, danach war es Pflicht.Bei meinen 4 vorherigen Fahrzeugen hatte ich ebenfalls noch nie eine COC-Bescheinigung gehabt und wie gesagt auch nie davon gehört.
- peterpan76
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Hallo,
muss hier leider nochmal nachfragen und dieses Thema "nach oben holen".
Frage:
Ohne den Umbau der beschriebenen Spurstange würde das Rad oder die Felge irgendwo "gegenschlagen" beim fahren oder beim lenken (Bereich VA; ggf. in Extremsituation)?
Bin hierzu sehr interessiert, da ich gerne auf die Opel Speedline 7,5x 18" mit ET 45 umrüsten möchte.
Der korrekte Reifen scheint ja 225/35 R18 zu sein.
Hierfür liegt mir eine Reifen-Freigabe von Hankook für mein Astra G Cab vor.
MfG
Peter
muss hier leider nochmal nachfragen und dieses Thema "nach oben holen".
Frage:
Ohne den Umbau der beschriebenen Spurstange würde das Rad oder die Felge irgendwo "gegenschlagen" beim fahren oder beim lenken (Bereich VA; ggf. in Extremsituation)?
Bin hierzu sehr interessiert, da ich gerne auf die Opel Speedline 7,5x 18" mit ET 45 umrüsten möchte.
Der korrekte Reifen scheint ja 225/35 R18 zu sein.
Hierfür liegt mir eine Reifen-Freigabe von Hankook für mein Astra G Cab vor.
MfG
Peter
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Hi Peter.
Ich habe zwar schon beide Spurstangen gesehen - kann mir aber den Unterschied bis auf die zwei "Rillen" nicht erklären. Leider habe ich nicht auf die Spurstangenköpfe geachtet. Mag sein dass die sich von der Form unterscheiden - aber hier wird immer nur von unterschiedlichen Spurstangen gesprochen.
Unterschiede bei den Stangen kann ich mir auch nicht erklären. Gebogen können die Spurstangen nicht sein, sonst wäre eine Spureinstellung nicht mehr gescheit möglich. Länger oder kürzer macht auch keinen Sinn, weil das im Spurstangenkopf kompensiert wird...
Wie Osirus schon schrieb: Du kannst jede 17 Zoll Felge mit Gutachten eintragen lassen, unerheblich von der Spurstange.
Gruß Jürgen
Ich habe zwar schon beide Spurstangen gesehen - kann mir aber den Unterschied bis auf die zwei "Rillen" nicht erklären. Leider habe ich nicht auf die Spurstangenköpfe geachtet. Mag sein dass die sich von der Form unterscheiden - aber hier wird immer nur von unterschiedlichen Spurstangen gesprochen.
Unterschiede bei den Stangen kann ich mir auch nicht erklären. Gebogen können die Spurstangen nicht sein, sonst wäre eine Spureinstellung nicht mehr gescheit möglich. Länger oder kürzer macht auch keinen Sinn, weil das im Spurstangenkopf kompensiert wird...
Wie Osirus schon schrieb: Du kannst jede 17 Zoll Felge mit Gutachten eintragen lassen, unerheblich von der Spurstange.
Gruß Jürgen
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Moin,
die Spurstangen mit den 2 Rillen sind anders konstruiert.Dadurch wird der Lenkeinschlag begrenzt.
die Spurstangen mit den 2 Rillen sind anders konstruiert.Dadurch wird der Lenkeinschlag begrenzt.