Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Allgemeine Fragen und Antworten zum Astra G Cabrio
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centari

Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von centari »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur erlaubten (ohne Einzelabnahme zulässige) Bereifung. Ich fahre ein Astra G Cabrio mit einem Z22SE Motor. Ich möchte mir nun einen Satz original Opel Alufelgen mit passender Allwetterbereifung zulegen. Dazu habe ich versucht mich etwas zu erkundigen, habe jedoch nicht die passenden Antworten gefunden! Zuerst einmal zu dem momentanen Zustand: Ich habe den Wagen erworben mit Alufelgen Speedline 225/35ZR18 87Y 7 ½ Jx 18 ET45. Die hierzu benötigten Änderungen wurden vom Vorbesitzer am Fahrzeug vorgenommen. Diese Felgen sind mir jedoch defintiv zu groß. Ich möchte auf 16 oder 17 Zoll gehen. Im Fahrzeugschein ist eingetragen 215/40ZR17 87Y. Nun steht allerdings im Umrüstkatalog, dass 215/40ZR17 83Y 7Jx17 ET 47 nicht für M+S Reifen zugelassen ist. Gilt das nun automatisch für die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen ebenfalls oder dürfen diese als M+S gefahren werden? Wie sieht es aus mit 7 1/2 Jx17 (wird bei Umrüstmöglichkeiten mit "möglich - ja" beschrieben und der ET bei 17 Zoll, an was bin ich da gebunden?

Ich hoffe das klingt jetzt alles nicht all zu dumm und Ihr könnt mir weiter helfen :D

Vielen Dank und Grüße!
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Brainny
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Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von Brainny »

Werkseitig sind teils 15-17 Zoll Reifen montiert gewesen, meine ich.

Bei mir sind 205/50/r16 Reifen auf den Original Opel Alus drauf.

Infos findet man aber eigentlich via Google.
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Chinablau321
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Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von Chinablau321 »

Hallo,

schau mal in den Umrüstkatalog http://www.opel-infos.de/downloads/umru ... g_2004.pdf

Gruß
Markus
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Osirus
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Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von Osirus »

Meine persönliche Meinung:
Ich würde den Hinweis aus dem Umrüstkatalog ignorieren und einfach passende Reifen mit der richtigen Größe und Traglast montieren.
M+S ist keine geschützte Bezeichnung, Winterreifen auch nicht, es gibt Sommerreifen mit M+S-Label.

Dort ein Schreiben dazu, das dir zur Not weiterhilft, weil es im Grund das von mir geschriebene bestätigt:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/ ... tId=741952
centari

Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von centari »

Super besten Dank Leute! @Osirus interessantes Dokument. Hast wirklich immer super Antworten parat - Respekt! Dazu ist mir beim lesen noch eingefallen: Statt ZR Reifen kann ebenfalls ein W oder Y gefahren werden oder?
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Brainny
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Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von Brainny »

Du musst bei den Bezeichnungen drauf achten, dass du die Zulässige Geschwindigkeit für diese Reifen, nicht Überschreitest.
Der Rest liegt bei dir, du kannst auch Reifen mit dem Index V fahren, wenn du dann halt nicht schneller als 240 fährst.Wie oft macht man das aber schon mit dem G cab?
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Re: Werkseitig zugelassene Bereifung G-Cab 2.2

Beitrag von Osirus »

Nen Turbo darf keinen V-Reifen fahren, der erforderliche Speedindex darf nur bei Winterreifen unterschritten werden, und dann muss nen Aufkleber in den Sichtbereich.
W und Y gehen, V beim Z22SE auch.
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