original OPC2 Front

Allgemeine Fragen und Antworten zum Astra G Cabrio
Gast

Beitrag von Gast »

Ich hab leider nix dazu..
Musst mal Manuel fragen ob er nicht was weiteres weiß.

Die FOHs sind auch verscheiden.

Der vom Carsten ist der Meinung die Wuerde am Cabrio nicht passen :D
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MikeTNT
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Beitrag von MikeTNT »

Da es kein Gutachten gibt, hilft vermutlich wirklich nur der TÜV-Wechsel. Die GM-Nummern sollten dem Prüfer ausreichen, um zu erkennen, dass kein Schrott verbaut wurde. Dementsprechend sollte es einen TÜV-Prüfer geben, der dir die OPC-Front anhand der GM-Nummern einträgt.

Wie oben schon vorgeschlagen:
1. Gehe zum FOH oder schreib Opel an, was die dir zur Stoßstange an Papierkram anbieten können.
2. Wenn das nichts bringt, rufe bei ein paar TÜV-Stellen an und erkundige dich dort, ob die dir die OPC-Front anhand der GM-Nummer eintragen.

Hintergrund: Nicht jeder TÜV-Prüfer darf Eintragungen vornehmen und verrät in der Regel auch nicht, dass andere TÜV-Prüfer es aufgrund ihrer Ausbildung dürfen, da sie dich ja sonst möglicherweise als Kunden verlieren würden. Der TÜV-Prüfer von meiner Dorfwerkstatt darf beispielsweise kein Fahrwerk in Kombination mit größeren Felgen/Reifen eintragen. Aber ein neues Fahrwerk mit Originalfelgen (sofern im Gutachten des Fahrwerks erwähnt wird, dass die Originalfelgen/Reifen erlaubt sind), darf er eintragen.
Astra G Cabrio 2.2l Bj. 2001 +++ Passat 3BG Limo 2l Bj. 2003 +++ Passat 3B Limo 1.6l Bj. 2000
Gast

Beitrag von Gast »

Wird dir vielleicht nicht viel weiter helfen, aber:

Die Heckschürze meines F-Cab´s ist ein Eigenbauteil aus einer GSI-Stoßstange.
Komentar meines Gutachters: Was soll ich da eintragen, ist ein original Opel-Teil, die Nummer ist noch zu erkennen und es wurden alle originalen Halterungen verwendet. Abmessungen stimmen auch noch. Also ist so I.O.

Was ich damit sagen will ist, dass die definitiv nicht zum Auto gehört und selbst da keiner nen Staat drum macht.
Also auch meine Meinung: Wechsel den Gutachter.

Gruß
Alex
Gast

Beitrag von Gast »

Markus:

a) das
und b) gabs die nicht fürs cabrio oder coupe :D
c) was krieg ich von Manuel da ich recht hatte *ggg*


@Jan: Das Bild ist von ner Vorstellung des Autos, leider hat das Bild gar nichts mit der Auslieferung des Cabs zu tun. Auch in der damaligen Preisliste wird kein "OPC-Line" Paket oder sowas in der Art geführt wo die drin enthalten sein könnte :D

Schöne Grüße nach Kölle :D *Reagenzglas* *hust*
Gast

Beitrag von Gast »


[...]
Hintergrund: Nicht jeder TÜV-Prüfer darf Eintragungen vornehmen und verrät in der Regel auch nicht, dass andere TÜV-Prüfer es aufgrund ihrer Ausbildung dürfen, da sie dich ja sonst möglicherweise als Kunden verlieren würden. Der TÜV-Prüfer von meiner Dorfwerkstatt darf beispielsweise kein Fahrwerk in Kombination mit größeren Felgen/Reifen eintragen. Aber ein neues Fahrwerk mit Originalfelgen (sofern im Gutachten des Fahrwerks erwähnt wird, dass die Originalfelgen/Reifen erlaubt sind), darf er eintragen.


Also hast du schon gut erklärt

ABER: Bei einem anderen Fahrewerk inklusive Radreifenkombination hast du eine sogennante 19(2) Abnahme und die darf momentan NUR der TÜV. Wenn du nur das Fahrwerk eintragen lässt mit Orginal Reifen darf das auch die DEkra oder GTÜ oder was auch immer.

Sobald sowohl Rad Reifenkombination anders ist und auch das Fahrwerk bedeutet das TÜV !
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MikeTNT
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Beitrag von MikeTNT »

Original von Holland Freak

Sobald sowohl Rad Reifenkombination anders ist und auch das Fahrwerk bedeutet das TÜV !


Ich glaube, da wird noch zwischen Ost- und West-Deutschland unterschieden.
Ost = Dekra, West = TÜV

Ich wollte aber nur zum Ausdruck bringen, dass nicht jeder TÜV-Prüfer die gleichen Befugnisse hat.
Man hört viel zu oft, dass einer sagt "Das trägt der TÜV nicht ein", weil diese Person sich mit dem falschen TÜV-Prüfer unterhalten hat und nicht aufgeklärt wurde, dass ein anderer Prüfer durchaus sein OK geben könnte.

Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtlich_an ... r%C3%BCfer

Ich denke mal, dass dies die Erklärung ist, warum so viele Leute unterschiedliche Behauptungen aufstellen, was problemlos eingetragen werden kann und was nicht. Ok, die Laune des Prüfers spielt natürlich trotzdem eine große Rolle. Manche haben beispielsweise keinen Bock drauf, Anbauteile nur anhand der KBA-Nummer einzutragen und wenn sie es doch machen, dann kann es auch mal richtig teuer werden, weil ein Zuschlag für Recherchen berechnet wird.

Edit: Dieser alte Thread könnte interessant sein:
thread.php?threadid=5571
Eventuell mal Pangi (Andrea) bzw. direkt bei http://www.opel-nienhaus.de/ anfragen, ob man die Freigabe noch bekommen kann.
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swace

Beitrag von swace »

Freigabe gibt es noch bei Nienhaus habe dort nen Paar Teile gekauft und auf Nachfrage haben dir mir die Unbedenklichkeits erklärung zugesendet.
Hatte auch Opel selbst angeschrieben die verwiesen mich auf den Örtlichen Händler, der kann die Bescheinigung auch besorgen kostet dann aber bei denen.
Das ganze ist jetzt ca. 2 1/2 Wochen her bei Nienhaus hatte ich das ganze innerhalb von 1 Tag im Briefkasten.
Gast

Beitrag von Gast »

Hi Jan,

Ich bekomme jetzt von Jemanden die Bescheinigung für die Front ;)

Kann sie dir dann gerne Kopieren, bei Nienhaus kostet diese 7,50€.

Lg
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jwh-pc
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Beitrag von jwh-pc »

Hallo,
hier einmal für alle die es wissen möchten, die Antwort von Opel.
"Obwohl alle Teile in der EG Typgenehmigung enthalten sind, empfehlen wir, die Maßnahmen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu Lassen, da es sich um eine Umrüstung handelt und die EG-Typgenehmigung nur den werkseitigen Einbau beinhaltet" Originalschreiben von Opel.
Also folgert daraus ........... Opel kann ja nur empfehlen und nicht vorschreiben, also ........ meine wird eingetragen.
Gruß aus Kölle
Jan
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Beitrag von MikeTNT »

Eintragen oder Bescheinigung vom TÜV ist nie verkehrt. Da hat man weniger Ärger mit der Rennleitung. Manche meinen ja, dass ABEs ausreichen würden, aber dann sollte man auch genau nachlesen, ob die ABEs wirklich die Eintragungsfreiheit garantieren und ob die ABE noch gültig ist, wenn diverse andere Bauteile verändert wurden.
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