Verdeckschutzhülle beim "F" erregte Polizei

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Gast

Verdeckschutzhülle beim "F" erregte Polizei

Beitrag von Gast »

Auf ein neues, an alle Kämpfer der "F" Klasse !

Es ist bereits einige Zeit her, dass mich die Polizei angehalten hat, mit der Bemerkung "ich würde doch wohl wissen warum !?".
Tatsächlich war ich mir keiner Schuld bewusst, und habe höflich erwiedert - ich könnte mir nur vorstellen, dass mein Rücklicht ausgefallen sei !?
Darauf meinten die Polizisten, nein - es ist weil ich im offenen Zustand ohne Verdeckschutzhülle unterwegs bin, und dies ist verboten. Dabei erlischt nämlich die Betriebserlaubniss und dies kostet auch Strafe.
Aha ! - sagte ich, und habe erklärt dass ich das zum Ersten mal höhre !
Ich habe mich dann beim ADAC mal schlau gemacht, und es sieht tatsächlich so aus, dass es beim Golf Cabrio pflicht ist, die Verdeckschutzhülle zu verwenden. Dies steht da auch in der Betriebserlaubnis, nicht aber beim Astra "F". Ich bin grundsätzlich immernoch der Meinung, dass man den "F" geöffnet auch ohne Schutzhülle fahren darf.

Hat jemand dazu noch mehr Info oder Erfahrungen ?

Ich musste übrigens damals dann keine Strafe zahlen !

Gruß

Andi
Pangi
Forumsmutti
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Beitrag von Pangi »

Hallo Andreas

Das Thema kam mir gerade bekannt vor, und ich habe es auch nochmal gefunden.
Schau mal hier in den Thread rein, cabrioln hat nämlich dazu schon mal gefragt ob es nun Pflicht ist oder nicht:

http://www.astra-cabrio-forum.de/thread ... readid=699

Gruß
Pangi
Gast

RE: Verdeckschutzhülle beim "F" erregte Polizei

Beitrag von Gast »

du brauchst dein persening nicht beim f aufsetzen. gilt nur für das golf 1 cabriolet (ist rechtlich vorgeschrieben) und diverse weitere ältere modelle. beim elektrischen dach besteht keine beanstandung.

beim golf war das probleme, das es bei offener fahrt hätte hoch klappen können (unwahrscheinlich, da fahrtwind = gegenwind). zweitens scharfe kanten.

beim manuellen dach weiß ich das nicht.

einschränkungen vom werk her... müßten eigentlich im schein stehen. weiß net, wie es damals beim golf geregelt wurde.

hatte in der hinsicht nie das problem.

ps. läßt ein polizist nicht locker, soll er dir die stvzo zeigen. 100%ig hat er dann probleme. im freundeskreis sind bei mir fast alle cops und das thema hatten wir schon.

gruß
Gast

Prompte Antwort

Beitrag von Gast »

Vielen Dank für die schnelle Info !

Gruß

Andi
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo

Stimmt

In der Anleitung steht: "Wir empfehlen immer mit Abdeckung zu fahren"

Also keine Pflicht !

Gruß
Cabrio
Gast

Antwort

Beitrag von Gast »

Hi Cabrio !

Auch Dir besten Dank für die schnelle Antwort !

Gruß

Andi
Gast

RE: Verdeckschutzhülle beim "F" erregte Polizei

Beitrag von Gast »

hallo. beim astra f ist es nicht strafbar ohne abdeckung zu fahren.beim manuellen dach rastet das gestäge ein und bei elektrischen verdeck kann man es mal versuchen anzuheben. so gut wie unmöglich. daher keine verdeckabdeckungspflicht. TOTO UND HARRY LASSEN GRÜSSEN.
Gast

Beitrag von Gast »

Ich dachte seit Januar 2005 wär das allgemein verpflichtend?? Darum hab ich das Teil für über 200 Eu´s gekauft!?!?
Gast

Beitrag von Gast »

@ Andreas Spanner

Hi Andi,

es ist definitv keine Pflicht sonder nur eine Empfehlung des Herstellers die Persenning zu benutzen anderers als beim Golf Cabrio wo es in den Papieren steht.

Zu empfehlen ist es allerdings besonders auf der Autobahgn da das Verdeck und der Innenhimmel schon sehr unter dem Dreck und dem Wind leidet.

Gruß Frank
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

ihr habt aber schon gesehen das der Letzte Beitrag von "Andreas Spanner" aus dem Jahr 2003 ist, oder ?( :D
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