Strafe für Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht?

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Gast

Strafe für Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht?

Beitrag von Gast »

Hallo,
mich würde mal interessieren, wie das genau mit den Strafen ist, wenn man bei klaren oder relativ guten Sichtverhältnissen mit Nebelscheinwerfern (nicht Schlußleuchte) fährt:

In der neuesten ADAC Motorwelt steht, daß es 15 Euro Verwarnungsgeld sind, ich habe aber auch schon mal in einer AutoBild gelesen, daß es bis zu 45 Euro Bußgeld und einen Punkt geben kann.

Kann mir jemand die genauen Bestimmungen nennen?

Danke für Eure Antworten
Joe
Gast

Beitrag von Gast »

Hi,

dann stell ich gleich mal die Gegenfrage: warum sollte man bei guter Sicht mit Nebelscheinwerfern fahren?

Gruß
Florian
Gast

Beitrag von Gast »

also bei uns hier kostet das 10,- Euro
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo
wurde vor 2 Wochen angehalten, weil ich Nachts mit Nebelscheinwerfer durch die Gegend fuhr.
Der nette Polizist hat mich nur drauf hingewiesen, weil das sonst 10€ kosten würde.
Ja es gibt auch nette Polizisten.
Gruss Patrick

Im hellen und guter Sicht mit nebelscheinwerfer rumfahren finde ich auch bisschen albern.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Frage wollte ich auch grad stellen: Warum sollte ich bei klarer Sicht die Nebelampen anmachen?
Hab auch schon gehört das das 15.-Euro kostet!!
Einige Jugendliche(!) finden das ganz cool mit Nebellampen zu fahren. Also mich blenden diese netten Menschen immer....und es ist überhaupt nicht cool....
Gast

Beitrag von Gast »

Original von Ricoh
Hallo
wurde vor 2 Wochen angehalten, weil ich Nachts mit Nebelscheinwerfer durch die Gegend fuhr.
Der nette Polizist hat mich nur drauf hingewiesen, weil das sonst 10€ kosten würde.
Ja es gibt auch nette Polizisten.
Gruss Patrick

Im hellen und guter Sicht mit nebelscheinwerfer rumfahren finde ich auch bisschen albern.
...und? Warum hattest Du sie an?
Gast

Beitrag von Gast »

Bei uns hier oben zahlt man meine ich 15Euro 8o

Fahre auch meistens mit Nebel :D


Gruß Mario
Gast

Beitrag von Gast »

Original von Horni
...

Einige Jugendliche(!) finden das ganz cool mit Nebellampen zu fahren. Also mich blenden diese netten Menschen immer....und es ist überhaupt nicht cool....
Hi,

so sieht das wohl aus. Und wenn jemand aus diesem Grund seine Nebelleuchten anschaltet, kann die Polizei von mir aus auch gern 50 €uro dafür verlangen.

Gruß
Florian
Poison

Beitrag von Poison »

Die höhststrafe gibt es wenn:

Man beim Einsatz der Nebelscheinwerfen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und dadurch ein Unfall zu Stande kommt. Genau so bei über Rot fahren.

Bei über Rot fahren gleichzeitiges gefährden anderer gibt "nur" Geldstrafe und Punkte.
Bei Tötung einer Person können es glaube ich sogar drei Jahre gefängniss allein für die überfahrung der roten Ampel geben! Wer es genau wissen will kann es im Netz nachlesen! Meine Antwort ist sehr grob und ungenau. Aber so in der Regel verhält es sich.


Gruß,
André
Gast

Beitrag von Gast »

Original von Horni
...und? Warum hattest Du sie an?
Mein linkes Ablendlicht war kaputt.
Nur deswegen waren die an
sonst sind die aus
Gruss
Antworten

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