Strafe für Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht?

Allgemeines zum Thema Astra Cabrio, egal ob F, G, H oder Cascada
Gast

Beitrag von Gast »

Mal ganz ehrlich; Nebelscheinwerfer die blenden sind falsch eingestellt.
Was wäre denn sonst bei Nebel und Gegenverkehr? Müßte ja dann verboten sein.
Ich glaube manche haben ein Problem mit eingeschalteten Neblern weil es einfach verboten ist bei guter Sicht.
Von mir aus soll sie ruhig jeder einschalten der es möchte (und sofort auch dafür bezahlen. Ist schließlich verboten!).
Meine werden jedenfalls nur bei schlechter Sicht durch Nebel oder sonstiges eingeschaltet :P

Zur Info: Wenn die Nebler blenden sollten noch bis 31.10. zum kostenlosen Lichttest! :D

Julius
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
genau, zum Lichttest wollte ich ja auch noch. Das ist eine gute Sache, finde ich, da es doch ziemlich viele Blender gibt auf unseren Straßen und wenn die alle hingehen würden, wäre das Problem gelöst.

Noch eine Frage zu den Nebellampen: Welche Birnen kommen da eigentlich rein beim F-Cabrio? In der Anleitung steht das nicht, ich habe das bei philips.de gecheckt und da wurde mir H3 angezeigt. Aber in einem anderen Forum stand mal, daß nur der Astra Gsi H3 hat und die anderen H1 oder so, was ist jetzt richtig?

mfg
Joe
Gast

Beitrag von Gast »

Also der Thread könnte so schnell beendet sein.

Sind wir doch mal ehrlich, weiss doch jeder daß die bei Tag und guter Sicht nebel Fahrer das nur aus EINEM EINZIGEN Grund machen.

IS COOL MAN !

Finden die zumindest.

Ich geb zu, ich hatte eine Zeit, da hab ich das auch gemacht.
Zumindest manchmal. Heute find ichs nur noch lächerlich.
Ausserdem

XENON ISS VIEL COOLER !!!

Grüssle
Christian
Gast

Beitrag von Gast »

Da muß ich auch meine Meinung loswerden:
Nebelscheinwerfer blenden eigentlich nicht, stören nur wenn man direkt reinschaut - ähnlich wie bei Xenon! 8o
Natürlich ist´s trotzdem nicht besonders intelligent ständig damit rumzueiern, sind ja NEBELscheinwerfer.....und manche stört´s eben!
Viel schlimmer find ich eigentlich die Heinis die mit NebelSCHLUSSLEUCHTE umherschleichen obwohl weit und breit kein Nebel ist. Schade daß man die nicht ausschießen kann/darf. :s hoot:
Gast

Beitrag von Gast »

Original von sonny.burnett84
Hallo,
genau, zum Lichttest wollte ich ja auch noch. Das ist eine gute Sache, finde ich, da es doch ziemlich viele Blender gibt auf unseren Straßen und wenn die alle hingehen würden, wäre das Problem gelöst.

Noch eine Frage zu den Nebellampen: Welche Birnen kommen da eigentlich rein beim F-Cabrio? In der Anleitung steht das nicht, ich habe das bei philips.de gecheckt und da wurde mir H3 angezeigt. Aber in einem anderen Forum stand mal, daß nur der Astra Gsi H3 hat und die anderen H1 oder so, was ist jetzt richtig?

mfg
Joe

Es sind H1 Lampen im Facelift Modell :D
Zur Info: Wenn die Nebler blenden sollten noch bis 31.10. zum kostenlosen Lichttest!
Für alle die Intresse daran haben ?(

Der Lichtest ist bei den meisten Werkstätten nicht nur
im Oktober Kostenlos 8o
Sondern auch das restliche Jahr :rolleyes:

Gruß Mario
Scotty
Auskenner
Beiträge: 157
Registriert: Do 5. Jun 2003, 12:39

Beitrag von Scotty »

Moin,

um jetzt einmal die eigentlich gestellte Frage zu beantworten:

§ 17 StVO besagt u.a. folgendes:

...

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
...


Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird nach der Bußgeldkatalogverordnung wie folgt geahnded:

Laufende Nr.

...

Beleuchtung
73

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder verschmutztem Zustand benutzt

10 EUR


73.1
- mit Gefährdung

15 EUR


73.2
- mit Sachbeschädigung

35 EUR




Sonnige Grüße aus Hamburg
Christoph
Gast

Beitrag von Gast »

Original von Soft-Man
Also der Thread könnte so schnell beendet sein.

Sind wir doch mal ehrlich, weiss doch jeder daß die bei Tag und guter Sicht nebel Fahrer das nur aus EINEM EINZIGEN Grund machen.

IS COOL MAN !

Finden die zumindest.

....


XENON ISS VIEL COOLER !!!

Grüssle
Christian
...:thumb: ... :D ...
Gast

Beitrag von Gast »

In unserer Gegend gibt es nur 2 Sorten von Autofahrern, die unnötig mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern herumfahren: Deppen und Zivilstreifen.

Erstere weil sie als Deppen erkannt werden wollen, letztere weil sie nicht erkannt werden wollen (Stichwort Ablenkung).
fireblader68

Beitrag von fireblader68 »

So jetzt geb ich auch meinen Senf dazu:

@scotty du warst schneller :D sehr richtig.

Hatte mich auch schon mal im Winter in Wiesbaden mit den Bullen in den Haaren.
Die haben mich mit ner Zivilstreife rausgewunken und die Anabolikastute hat dann
einen auf Arnold gemacht und mich genau auf jenen § 17 hinweisen wollen. Aber da mein Kumpel Fahrlehrer
ist hab ich dann jeden Satz beendet. Da war sie dann noch angefressener. Naja,
Sie stand ja auch im freien und ich saß im warmen Auto :D
Dann haben sie alle Eintragungen geprüft und sind mehrmals ums Auto gelaufen, als wenn ich ein Terrorist wär.

Ich hatte ihr gesagt das ich die Nebelscheinwerfer vergessen habe auszumachen da es bei
uns in Darmstadt fett geschneit hatte. Ich sagte sie kann ja gerne per Funk bei den Kollegen in DA nachfragen,
was sie dann auch gemacht hat und siehe da, sie wurde freundlicher.

Auch ich mache auf Feldwegen oder schmalen Landstraßen, davon gib es bei uns ein paar,
die NSW an und besser die Bergrenzung zu sehen, aber am Tage damit rumzufahren.....aus dem alter bin ich raus.

Ach und wie schon gesagt: Wenn die NSW richtig eingestellt sind blenden sie auch nicht.

Bei den Nebelschlussleuchten wäre ich dafür das die Fahrzeuge dann elktr.
Abgeriegelt werden bei 50 km/h. Denn schneller darf man mit denen nicht fahren,
da sie nur bei Sichtweiten untrer 50m eingeschaltet werden dürfen.
Bei all der Elektronik im Auto sollte das doch wohl möglich sein, sonst wird auch jeder
scheiß eingebaut oder per Gesetz durchgesetzt.
herr_kules

Beitrag von herr_kules »

also mal abgesehen wie sinnig es ist bei klarer Sicht mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die Dinger dürfen so oder so nicht blenden, sonst ist was falsch eingestellt.

Gelten denn als Begrenzungsleuchten die Standlichter? Bei Nebel wird ja oft mit Standlicht und Nebelscheinwerfern gefahren.

Was ich gut finde ist, daß beim G-Cab die Nebelscheinwerfer nicht mehr mit einem "Einrastknopf" bedient werden sondern automatisch ausgehn beim abstellen des Wagens. Beim F-Cab mußte man immer dran denken und die Signalleuchte stand bei mir immer so hinterm Lenkrad, daß ich sie nicht gesehn hab.
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