Original Felgen und Reifen nicht eingetragen?

Alles rund ums Fahrwerk, Bremsen und Rädern etc. (kein Extrem-Fahrwerk-Tuning und schon gar nichts illegales!)
Gast

Beitrag von Gast »

Na dann mal Bilder her :D
Gast

Beitrag von Gast »

Ich weiß das Thema ist sehr alt und es hat seid fast einem Jahr keiner mehr geschrieben, aber ...

Wenn in den schönen neuen papieren die normalen 16 zöller drin stehen und man hat die originalen 17 oder 18 Zöller drauf und das fällt dem netten Grünen bzw Blauen Mann in ner kontrolle auf kann man darauf bestehen das er in den Daten vom Kraftfahrtbundesamt auf die jeder Streifenwagen zugriff hat prüfft ob es für diese Reifengröße eine Freigabe gibt, so wie es ja bei den originalen 17 und 18 Zöllern vom Twin top der Fall ist.

Falls man sich das ersparen will kann einem auch der Tüv oder andere derartige organisationen einen ausdruck aus dem KBA machen wo die freiganben dann drauf stehen.

MFG
Gast

Beitrag von Gast »

Nabend!
Soweit mir bekannt, sind die Sheriffs seit es die neuen Papiere gibt in der Beweispflicht. Heißt also, die Beamten müssen Dir nachweisen, dass die Bereifung so nicht erlaubt ist. Das gilt natürlich nur für die Ausstattung ab Werk, Sonderanbauten müssen nach wie vor eingetragen bzw. mit einer ABE/EG-Betriebserlaubnis ausgestattet sein.
Bei uns im Kreis ist es sogar so, dass das Straßenverkehrsamt einem einen separaten Ausdruck mit den erlaubten Alternativbereifungen aushändigt.

Gruß, Andy
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