Nebel- oder Zusatzscheinwerfer?!
Nebel- oder Zusatzscheinwerfer?!
Hallöli alle miteinander!
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Nebel- und Zusatzscheinwerfern erklären? Habe da mal läuten gehört, dass man Zusatzscheinwerfer immer anhaben darf und die nicht so grell sind wie Nebelscheinwerfer. Und dass Nebelscheinwerfer ausgehen oder sich abdunkeln sollen, wenn man das Fernlicht betätigt... Ist das nur Schmarrn?! Kann mir da jemand weiterhelfen? Würde mich nämlich schon interessieren!
Grüssle, Bienchen
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Nebel- und Zusatzscheinwerfern erklären? Habe da mal läuten gehört, dass man Zusatzscheinwerfer immer anhaben darf und die nicht so grell sind wie Nebelscheinwerfer. Und dass Nebelscheinwerfer ausgehen oder sich abdunkeln sollen, wenn man das Fernlicht betätigt... Ist das nur Schmarrn?! Kann mir da jemand weiterhelfen? Würde mich nämlich schon interessieren!
Grüssle, Bienchen
Also Zusatzscheinwerfer sind meiner Meinung so Aufbauscheinwerfer als Suchscheinwerfer oder im Rallyesport.. Aber bin mir nicht sicher...
Das mit dem Ausschalten der Nebellampen bei Fernlicht habe ich auch schon gehört, habe bisher aber nur 2 Autos gesehen bei den es tatsächlich so war. und bei einem waren die Nebellampen nachgerüstet...
Aber ich denke R.a.P kann da sicher weiterhelfen und ne korrekte Antwort geben...
Gast1
Das mit dem Ausschalten der Nebellampen bei Fernlicht habe ich auch schon gehört, habe bisher aber nur 2 Autos gesehen bei den es tatsächlich so war. und bei einem waren die Nebellampen nachgerüstet...
Aber ich denke R.a.P kann da sicher weiterhelfen und ne korrekte Antwort geben...
Gast1
Hallo,
kann's ja auch mal versuchen, da ich ja quasi der Licht-Moderator bin
Also als Zusatzscheinwerfer bezeichnet man, wie Gast1 schon sagte, alle zusätzlichen Scheinwerfer, wie extra Fernlicht oder Suchscheinwerfer, sowie Tagfahrlichter, aber streng genommen auch Nebelscheinwerfer. Ich denke, die meisten müssen auf jeden Fall eingetragen werden, weil gerade beim Licht der Gesetzgeber (zu Recht) sehr pingelig ist. Also ohne ABE geht da nix.
Nebelscheinwerfer dürfen, sofern sie ABE haben und korrekt eingestellt sind, montiert werden und müssen dann nicht eingetragen werden. Wann genau sie eingeschaltet werden dürfen oder nicht, das ist gerichtlich noch nicht endgültig geklärt, weil "schlechte Sicht" nicht genau definiert ist. Fest steht, dass sie bei normaler Sicht, Regen oder normalem Schneefall NICHT eingeschaltet werden dürfen. Die Vorschrift, dass Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgeschaltet werden müssen (früher war eine entsprechende Verschaltung vorgeschrieben), gibt es meines Wissens nicht mehr. Du kannst also bei Doppelscheinwerfern + Nebelscheinwerfern theoretisch mit 6 Lichtern fahren, was aber nicht sinnvoll ist, da Fernlicht bei Nebel die Sicht völlig verdirbt. Im G-Cabrio sind Nebelscheinwerfer serienmäßig bei allen Modellen verbaut.
Nebelscheinwerfer dürfen übrigens nicht mit der Nebelschlussleuchte verwechselt werden (auch beim Einschalten). Diese darf nämlich nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden und dann darf man auch nur noch 50km/h schnell fahren.
Das ist übrigens eine der am seltensten eingehaltenen Vorschriften im Straßenverkehr :rolleyes:
Grüße
Gandalf
kann's ja auch mal versuchen, da ich ja quasi der Licht-Moderator bin
Also als Zusatzscheinwerfer bezeichnet man, wie Gast1 schon sagte, alle zusätzlichen Scheinwerfer, wie extra Fernlicht oder Suchscheinwerfer, sowie Tagfahrlichter, aber streng genommen auch Nebelscheinwerfer. Ich denke, die meisten müssen auf jeden Fall eingetragen werden, weil gerade beim Licht der Gesetzgeber (zu Recht) sehr pingelig ist. Also ohne ABE geht da nix.
Nebelscheinwerfer dürfen, sofern sie ABE haben und korrekt eingestellt sind, montiert werden und müssen dann nicht eingetragen werden. Wann genau sie eingeschaltet werden dürfen oder nicht, das ist gerichtlich noch nicht endgültig geklärt, weil "schlechte Sicht" nicht genau definiert ist. Fest steht, dass sie bei normaler Sicht, Regen oder normalem Schneefall NICHT eingeschaltet werden dürfen. Die Vorschrift, dass Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ausgeschaltet werden müssen (früher war eine entsprechende Verschaltung vorgeschrieben), gibt es meines Wissens nicht mehr. Du kannst also bei Doppelscheinwerfern + Nebelscheinwerfern theoretisch mit 6 Lichtern fahren, was aber nicht sinnvoll ist, da Fernlicht bei Nebel die Sicht völlig verdirbt. Im G-Cabrio sind Nebelscheinwerfer serienmäßig bei allen Modellen verbaut.
Nebelscheinwerfer dürfen übrigens nicht mit der Nebelschlussleuchte verwechselt werden (auch beim Einschalten). Diese darf nämlich nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden und dann darf man auch nur noch 50km/h schnell fahren.
Das ist übrigens eine der am seltensten eingehaltenen Vorschriften im Straßenverkehr :rolleyes:
Grüße
Gandalf
Aaalso.....
erster guter Link zum Thema:
http://www.piiiiiiiit.de
Zweiter guter Link:
http://www.superdriver.de
Korrektur:
Nebelscheinwerfer dürfen ganz allgemein bei schlechter Sicht, und dann auch bei Regen, Schnee und natürlich Nebel eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen dann auch als alleinige Beleuchtung (zusammen mit Standlicht genutzt werden). Ganz allgemein darf bei schlechter Sicht durch Regen, Schnee oder Nebel mit Sichtweiten unter 50m nur noch 50km/h gefahren werden.
Anmerkung:
Die Nebelschlussleuchte darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden (jedenfalls konnte ich keine gegenteilige Vorschrift finden) aber es gilt: Nebelschlussleuchte an = Vmax 50km/h !
Grüße
Gandalf, OL
erster guter Link zum Thema:
http://www.piiiiiiiit.de
Zweiter guter Link:
http://www.superdriver.de
Korrektur:
Nebelscheinwerfer dürfen ganz allgemein bei schlechter Sicht, und dann auch bei Regen, Schnee und natürlich Nebel eingeschaltet werden. Nebelscheinwerfer dürfen dann auch als alleinige Beleuchtung (zusammen mit Standlicht genutzt werden). Ganz allgemein darf bei schlechter Sicht durch Regen, Schnee oder Nebel mit Sichtweiten unter 50m nur noch 50km/h gefahren werden.
Anmerkung:
Die Nebelschlussleuchte darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden (jedenfalls konnte ich keine gegenteilige Vorschrift finden) aber es gilt: Nebelschlussleuchte an = Vmax 50km/h !
Grüße
Gandalf, OL
Möchte Nebelschlußleuchtenthema jetzt nicht unnötig ausdehnen. Wollte nur noch folgenden gefundenen Text beitragen:
"»Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot".«"
Find ich nicht ganz uninteressant,
Skippy
"»Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot".«"
Find ich nicht ganz uninteressant,
Skippy
Hallo Skippy,
da hast du recht. Belästigen (d.h. blenden) darf man mit der Nebelschlussleuchte niemanden. Das gilt aber dann z.B. auch auf Autobahnen und Landstaßen bei langsamen Kolonnenfahrten mit geringem Abstand.
Fazitmäßig also: Vor Inbetriebnahme der Nebelschlussleuchte bitte Gehirn einschalten !
Grüße
Gandalf
da hast du recht. Belästigen (d.h. blenden) darf man mit der Nebelschlussleuchte niemanden. Das gilt aber dann z.B. auch auf Autobahnen und Landstaßen bei langsamen Kolonnenfahrten mit geringem Abstand.
Fazitmäßig also: Vor Inbetriebnahme der Nebelschlussleuchte bitte Gehirn einschalten !
Grüße
Gandalf