Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

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JR__
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Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von JR__ »

Hi.

Gestern habe ich meine Nachbarin bei einer Probefahrt eines 7 Jahre alten PKWs begleitet. Der Händler ist ein seriös wirkender Gebrauchtwagenhändler mit eigener Werkstatt und gepflegten Show-Room. Bei Google gibt es sehr viele Rezessionen, die nahezu durchweg positiv sind. Vereinzelt gibt es die typischen Nörgler mit einem Stern, weil der Wagen nur mit 10l getankt war oder die versprochenen Fußmatten nicht dabei waren. Sicher ärgerlich, aber wenn man 10k€ auf den Tisch legt, sehe ich andere Details viel kritischer (Verschwiegene Unfallschäden, sehr ungepflegter Zustand/vermüllt oder unvollständige bzw. zweifelhafte Dokumente (Scheckheft, HU Bericht usw)).

Ich war aufgrund meiner angeblichen Expertise dabei, und weil sich "Frau" so sicher fühlt bei Verhandlungen. Scheinbar werden Frauen von Autohändlern weniger "ernst" genommen.

Die Probefahrt war positiv und sehr gut. Allerdings hat es bei der Preisfindung nicht gleich "gefunkt". Das ist vermutlich auch darin geschuldet, weil das Fahrzeug erst am Morgen inseriert wurde. Man hat aber Zeit, vielleicht trifft man sich dort noch ein zweites Mal.

So genug drum herum erzählt. Nun der eine Punkt, der mich genervt hat und für Fragezeichen sorgt:

Ich habe in meinem Leben erst 2x ein gebrauchtes Auto beim Gebrauchtwagenhändler gekauft. In beiden Fällen war nach der Probefahrt der Kaufvertrag unterschrieben. Somit hatte ich bislang keine Erfahrung mit einer Probefahrt ohne anschließenden Kauf.

Der Händler gestern hat mit meiner Nachbarin einen Probefahrtvertrag abgeschlossen, mit einer Vollkasko mit 2500€ Selbstbeteiligung. Den hat sie unterzeichnet, ihren Führerschein und Personalausweis hat sie zur Anfertigung einer Kopie den Händler kurz überlassen.

Der Händler hat darauf rote Kennzeichen angebracht, die Probefahrt ins rote Fahrtenbuch eingetragen und ins Auto gelegt. Zusammen sind wir ums Auto gegangen und haben gemeinsam zwei Kratzer festgestellt.

Die Probefahrt hat ca. 30min gedauert.

Zurückgekehrt wurde wieder gemeinsam rundherum das Auto besichtigt (es wurden keine neuen Beschädigungen festgestellt), rote Kennzeichen abgenommen, Fahrzeugschlüssel zurückgegeben und das Fahrtenbuch aus dem Auto genommen. Nach einem Gespräch mit dem Händler und kurzer Verhandlung, haben wir uns verabschiedet. Meine Nachbarin hat angekündigt über das Angebot nachzudenken. Wir sind nach Hause gefahren...

Im Nachhinein bin ich mit dem Umgang mit dem Probefahrtvertrag irritiert: Meine Nachbarin hat keinen Durchschlag bekommen, und keine Bestätigung für die ordentliche Rückgabe.

Ich meine, man kann Menschen vermutlich erstmal immer vertrauen. Aber ich hätte gerne entweder die Vernichtung des Probefahrtvertrag verlangt, oder eine Bestätigung über die ordentliche Rückgabe.

Wie seht Ihr das? Ich denke, das ist ein "marktüblicher" Vorgang - aber bei einer privaten Probefahrt bin ich als Verkäufer oder Käufer verbindlicher

Gruß Jürgen
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von Manuelsch79 »

Also in den letzten Jahren so sind meine Erfahrungen folgend gewesen….der Verkäufer ist immer mit gefahren…
Kurze Unterhaltung was Mängel betrifft und den Preis verhandelt…usw

Also da ich ja in einer Werkstatt nebenbei am arbeiten bin der auch Autos vermietet werden generell Bilder gemacht dem der Kunde auch zu Verfügung gestellt wird und zu seiner e-mail geschickt wird..wenn die Autos zurück kommen werden wieder Bilder gemacht die aber innerhalb von 24 std wieder gelöscht werden(müssen)

Wir raten unseren Kunden immer selber Bilder von den Autos zu machen damit keine Missverständnisse aufkommen.

Aber das ein Händler Bilder macht ist mir neu
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JR__
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von JR__ »

Manuelsch79 hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 19:09 Aber das ein Händler Bilder macht ist mir neu
Hm.

Da muss ich irgendwo missverständlich geschrieben haben, Fotos hat der Verkäufer keine gemacht. Er hat typisch Führerschein und Personalausweis auf dem Kopierer "kopiert".

Gruß Jürgen
PS: Was ich mir nur denke: So richtig kann der Verkäufer nach Abgabe des Schlüssel nichts mehr machen, wenn er eine Woche später einen Schaden "meint" zu finden. Das einzige was kommen kann, ist ein Bußgeldbescheid. Dazu braucht der Händler für ein paar Monate Namen und Adresse des Fahrers um entsprechende Angaben machen zu können. Wie gesagt, vielleicht mache ich mir einfach zuviele unnötige Gedanken. Das einzige was mich richtig nervt ist dabei nur: Wenn man einen "Vertrag" unterschreiben muss, dann gehört sich eine Durchschrift den Vertragspartner auszuhändigen :ops:
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von demonlords »

Die Frage ist dann nur, wozu brauchst du ihn?
Wenn du angehalten wirst, kannst du das Buch mit den roten Nummern zeigen und auf den Verkäufer verweisen.

Im Falle eines Unfalles, wird der Verkäufer kommen, welcher der Versicherung dann den Vertrag vorlegen kann.
Wenn nicht, ist wieder das Buch mit den roten Nummern für dich ausreichend.

Im Falle des Diebstahls ist es auch wieder eine Absicherung des Verkäufers, auch hier musst du dich nicht absichern.

Wenn nichts passiert, also du den Wagen wieder zurück bringst, dann reicht es, wenn du quittierst, dass die Probefahrt zu Ende ist und du den Wagen nicht ohne zu zahlen mitgenommen hast.

Und da eine Probefahrt selten länger als einen Tag geht, würde mir jetzt spontan grad nicht einfallen, wofür dir der Vertrag nützen könnte, außer vielleicht ein gewisses Gefühl von „Sicherheit“.

Ohne Durchschlag kannst du dir sicher sein, dass es weniger Müll gibt :D!

Gruß Christian
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von Danniiie »

Hallo Jürgen,

bei mir auf Arbeit (Autohaus) läuft das so:
Wir machen schriftlich eine Ausleihvereinbarung, dort werden alle Daten des Kunden und des Fahrzeugs festgehalten. Vor der Abfahrt werden Datum, Uhrzeit und Kilometerstand darauf notiert, der Kunde bekommt davon eine Kopie. Desweiteren werden Führerschein und Ausweis kopiert, damit - wie eben schon geschrieben wurde - eventuelle Strafzettel später noch zugeordnet werden können.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs werden wieder Datum, Kilometerstand und Uhrzeit notiert.
Ich würde mir an Deiner Stelle nicht so viele Gedanken machen. Der Händler hat das Fahrzeug zurückgenommen, wenn er jetzt im Nachgang auf die Idee käme euch einen Schaden anhängen zu wollen müsste er erstmal den Nachweis bringen dass der Schaden zwischenzeitlich nicht durch jemand anderen verursacht wurde.
Übrigens finde ich 2500€ SB schon sehr viel, bei uns sind es 1500€, und das sorgt bei manchen Leuten schon für Schnappatmung.

Viele Grüße,
Daniel
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von JR__ »

Hi Daniel.

Danke für die Erfahrung aus erster Hand :thumb:

Wie gesagt, hat meine Nachbarin das einfach so hingenommen. Ich bin bei Dingen wie Vereinbarungen/Verträge unterschreiben immer etwas sensibel. Es geht dabei nicht generell um Misstrauen gegenüber dem Vertragspartner. Allerdings fühlt es sich falsch an, etwas zu unterschreiben was man für 2 Sekunden unter die Nase gehalten bekommen hat, ohne eine Durchschrift davon zu bekommen (so wie Du beschreibst wie Ihr es aber korrekterweise macht).

Gruß Jürgen
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Re: Gebrauchtwagenhändler und Probefahrtvertrag

Beitrag von Osirus »

Mir fehlt nur der Durchschlag für euch.
Der Vertrag bzgl. der Selbstbeteiligung ist absolut üblich, wenn ihr die Kiste auf das Dach legt steht der Händler sonst ohne etwas da.
Dass die persönlichen Daten benötigt werden, aber abschreiben in den Vertrag wäre mir lieber gewesen, Kopie ist für die Faulen.

Bin mir nicht sicher, ob es im März beim Corsa S auch 2.500 € SB bei der Probefahrt waren, beim G Cab 2006 waren es noch 1.000€.
Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!

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