Felgen passen, Reifen nicht!?
Felgen passen, Reifen nicht!?
Hallo!
Habe mir nun 8X17" zugelegt, mit 225/35 Reifen
in der ABE für die Felgen steht zwar mein(unser) Cab, allerdings nur mit 215/35 und 215/40 reifen
alle anderen astra's, u.a. des astra g cabrio (in der abe astra t98c genannt), haben die reifen eingetragen, in der abe
nur das cab nciht
was soll ich nun tun?
drauf machen und zum tüv fahren? was wird ne eintragung dann ewa kosten?
passen die felgen überhaubt?
kann ich großen ärger bekommen, wenn ich die felgen drauf mache, und nicht sofort zum tüv fahre??
hat wer vll nen gutachten(oder kennt ihr jmd hier im forum,der des hat), wo die reifengröße für des f-cab eingetragen ist, sodass ich dem tüvler das untere nase halten kann?
lg
Habe mir nun 8X17" zugelegt, mit 225/35 Reifen
in der ABE für die Felgen steht zwar mein(unser) Cab, allerdings nur mit 215/35 und 215/40 reifen
alle anderen astra's, u.a. des astra g cabrio (in der abe astra t98c genannt), haben die reifen eingetragen, in der abe
nur das cab nciht
was soll ich nun tun?
drauf machen und zum tüv fahren? was wird ne eintragung dann ewa kosten?
passen die felgen überhaubt?
kann ich großen ärger bekommen, wenn ich die felgen drauf mache, und nicht sofort zum tüv fahre??
hat wer vll nen gutachten(oder kennt ihr jmd hier im forum,der des hat), wo die reifengröße für des f-cab eingetragen ist, sodass ich dem tüvler das untere nase halten kann?
lg
Tach auch!
Die Reifengröße eintragen lassen könnte per Einzelabnahme möglich sein. Für eine einfache 19.3er Abnahme müsstest Du Dich ans Teilegutachten halten.
Der T98 hat ab Werk Reifen mit größerem Abrollumfang als der T92, vielleicht daher auch die Unterschiede im Gutachten.
Wenn Du mit den 225ern zum TÜV fährst, dann kann es sein, dass noch eine Bestätigung über die Tachoabweichung fällig wird.
Im Zweifel frag doch einfach mal beim TÜV nach, dann bist Du auf der sicheren Seite...
Gruß, Andy
Die Reifengröße eintragen lassen könnte per Einzelabnahme möglich sein. Für eine einfache 19.3er Abnahme müsstest Du Dich ans Teilegutachten halten.
Der T98 hat ab Werk Reifen mit größerem Abrollumfang als der T92, vielleicht daher auch die Unterschiede im Gutachten.
Wenn Du mit den 225ern zum TÜV fährst, dann kann es sein, dass noch eine Bestätigung über die Tachoabweichung fällig wird.
Im Zweifel frag doch einfach mal beim TÜV nach, dann bist Du auf der sicheren Seite...
Gruß, Andy
Hallo
wenn du an den RICHTIGEN :rolleyes: :kotz2:gerätst ist das fahren mit erloschener Betriebserlaubnis ,falls du noch in der probezeit bist,NACHSCHULUNG,KEIN RECHTSSCHUTZ weil das mit vorsatzt war und natürlich BUßGELD. Zur klarstellung ich bin kein Grüner,Senffarbener oder Blauer sondern wir haben das alles schon mal durchgezogen. Ging bis vor den Richter und das ganze auf eigener Rechnung. Und nun nicht lachen:Es ging um den Pappvorwärmschlauch vom Krümmer zum Luftfilter,der war kaputt und um zu vermeiden das das teil in den Riementrieb gerät wurde es entfernt.
Also nicht lange rumkurven.
PS Haben den Prozess gewonnen....:engel::frech:
wenn du an den RICHTIGEN :rolleyes: :kotz2:gerätst ist das fahren mit erloschener Betriebserlaubnis ,falls du noch in der probezeit bist,NACHSCHULUNG,KEIN RECHTSSCHUTZ weil das mit vorsatzt war und natürlich BUßGELD. Zur klarstellung ich bin kein Grüner,Senffarbener oder Blauer sondern wir haben das alles schon mal durchgezogen. Ging bis vor den Richter und das ganze auf eigener Rechnung. Und nun nicht lachen:Es ging um den Pappvorwärmschlauch vom Krümmer zum Luftfilter,der war kaputt und um zu vermeiden das das teil in den Riementrieb gerät wurde es entfernt.
Also nicht lange rumkurven.
PS Haben den Prozess gewonnen....:engel::frech: