10. Stelle 1 = 2001er mit besagtem "Problem" bei der Eintragung
10. Stelle 2 = 2002er (unproblematisch)
(Erstzulassung ist unerheblich, kann ja auch nen Modelljahr 2001 sein, das nach der Herstellung erst verspätet zugelassen wurde (Showroomfahrzeug o.Ä.)).
Würde ich nur machen, wenn das Vergleichsgutachten es fordert.